Mit (*) markierte und blau hinterlegte Felder sind Pflichtfelder und müssen zwingend ausgefüllt werden. Unvollständige oder inkorrekte
Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich gerne an
uns »
.
** Für Antragsteller eines „Bildungsschecks für Unternehmen“ in Mecklenburg-Vorpommern entspricht die Anmeldung einer Interessenbekundung. Nach Eingang eines entsprechenden Zuwendungsbescheides erfolgt eine separate verbindliche Anmeldung.